Bevor Feuchtigkeit, z.B. aus Putz oder Estrich, ins Gebäude gebracht wird, sollte die Dämmung in die Sparrengefache eingebaut und die Dampfbremsebene luftdicht verschlossen werden.
Damit der Estrich verzugs- und rissfrei abbinden kann, sollte das Gebäude zunächst ungelüftet bleiben. Im Regelfall kann, je nach Estrich, aber bereits nach 3 Tagen mit der Abführung der Baufeuchte begonnen werden. Dies sollte dann auch konsequent und wirksam getan werden.
Immer wieder kommt es jedoch dazu, dass die Feuchtigkeit weder abgelüftet noch im Gebäude technisch getrocknet wird. Bei unterlassener Trocknung oder Lüftung kann sich im Inneren des Gebäudes ein „tropisches Klima“ einstellen, welches sich schnell nachteilig auf eine Vielzahl von Bauteilen auswirken kann.
Das Thema der erhöhten Feuchtigkeit in der Bauphase hat daher in der Zwischenzeit wohl auch in der Norm ihren Niederschlag gefunden. So verweist, z.B. die DIN 4108-7, darauf, dass erhöhte Baufeuchtigkeit aus dem Gebäude abzuführen, bzw. eine technische Trocknung (Bautrockner) erforderlich ist.
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